Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen und Produkte von PRINTNERD.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines & Vertragsschluss
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen PRINTNERD, Inhaber Marlon Jahn, Schollenhof 22, 13509 Berlin, nachfolgend „PRINTNERD“ genannt, und seinen Kunden.
- Sie gelten insbesondere für Leistungen und Produkte aus den Bereichen Textildruck, Printmedien, Werbetechnik, Grafikservice, Komplettprojekte sowie für die Beschaffung und den Verkauf von Textilien, Druckerzeugnissen, Werbemitteln und sonstigen zur Auftragsausführung erforderlichen Produkten.
- Kunden können Verbraucher, Unternehmer, Vereine, juristische Personen sowie öffentliche Einrichtungen und Behörden sein.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen PRINTNERD und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn PRINTNERD ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn PRINTNERD in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden einen Auftrag vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Anfragen, Angebote und Vertragsschluss
- Anfragen über die Website, per E-Mail, WhatsApp, Telefon, persönlich oder auf sonstigem Wege sind unverbindlich und stellen noch keine verbindliche Bestellung oder Annahme eines Vertrages dar.
- Auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Angaben kann PRINTNERD ein individuelles Angebot erstellen. Angebote sind innerhalb der jeweils im Angebot angegebenen Frist gültig.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von PRINTNERD innerhalb der angegebenen Angebotsfrist ausdrücklich annimmt. Die Annahme kann insbesondere schriftlich, per E-Mail, per WhatsApp oder durch Leistung einer im Angebot vorgesehenen Vorauszahlung erfolgen.
- Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind das Angebot sowie gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen, Freigaben und Auftragsbestätigungen.
- Änderungswünsche nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung von PRINTNERD. Solange noch keine Waren oder Materialien beschafft und noch keine kundenspezifischen Drucke, Transfers oder sonstigen Produktionsmittel angefertigt wurden, können Änderungen grundsätzlich ohne Berechnung bereits entstandener Materialkosten vereinbart werden.
- Wurden bereits Waren oder Materialien beschafft oder kundenspezifische Drucke, Transfers oder sonstige Produktionsmittel angefertigt, können Änderungen weiterhin vereinbart werden. Bereits entstandene und aufgrund der Änderung nicht mehr verwendbare Waren-, Material- und Produktionskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. PRINTNERD informiert den Kunden vor Durchführung der Änderung über zusätzliche Kosten, soweit diese bestimmbar sind.
- PRINTNERD ist berechtigt, geeignete Drittunternehmen oder sonstige Erfüllungsgehilfen mit einzelnen Produktions- oder Leistungsbestandteilen zu beauftragen. Vertragspartner des Kunden bleibt PRINTNERD.
Druckdaten, Freigaben & Kundenvorlagen
§ 3 Druckdaten, Kundenvorgaben und Produktionsfreigaben
- Stellt der Kunde eigene Druckdaten, Grafiken, Logos, Texte, Bilder, Fotografien oder sonstige Vorlagen zur Verfügung, ist er für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und grundsätzliche Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck verantwortlich.
- PRINTNERD prüft Kundendaten grundsätzlich nur im für die Produktion erforderlichen Umfang auf technische Verwendbarkeit. Eine Prüfung auf Rechtschreibung, Grammatik, inhaltliche Richtigkeit, Telefonnummern, Adressen, Namen, Preise, Mengenangaben oder sonstige Inhalte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Sind Daten nicht oder nur eingeschränkt geeignet, kann PRINTNERD eine kostenpflichtige Anpassung, Nachzeichnung, Datenaufbereitung oder sonstige grafische Bearbeitung nach vorheriger Abstimmung anbieten.
- Bereitet PRINTNERD Gestaltungen, Druckansichten, Platzierungen, Abmessungen oder sonstige produktionsrelevante Darstellungen vor, erhält der Kunde vor Produktionsbeginn grundsätzlich eine digitale Ansicht oder einen vergleichbaren Korrekturabzug zur Freigabe.
- Der Kunde hat die Freigabe sorgfältig zu prüfen, insbesondere Motive, Texte, Schreibweisen, Größen, Mengen, Positionierungen, Zuordnungen und sonstige erkennbare Eigenschaften.
- Mit der Produktionsfreigabe bestätigt der Kunde die daraus erkennbaren Inhalte und Eigenschaften. Fehler oder Abweichungen, die bereits eindeutig erkennbar waren, können grundsätzlich nicht als Mangel geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächliche Ausführung von der Freigabe abweicht oder PRINTNERD einen für den Kunden nicht erkennbaren Fehler zu vertreten hat.
- Bei unveränderten Wiederholungsaufträgen darf PRINTNERD auf Grundlage der zuletzt freigegebenen Produktionsdaten fertigen, sofern keine erneute Freigabe vereinbart wurde.
- Bildschirmdarstellungen und digitale Korrekturabzüge können von der tatsächlichen Farbwiedergabe abweichen. Einflüsse können insbesondere Bildschirm, Material, Untergrundfarbe, Oberfläche, Produktionsverfahren und Materialchargen sein.
- Geringfügige technisch bedingte oder handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Positionierung, Ausrichtung, Größe oder sonstiger produktionsbedingter Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit, Funktion und Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
- Bei Textilien und sonstigen zugekauften Waren können zwischen Produktions- und Lieferchargen geringfügige Abweichungen bei Farbton, Abmessungen, Materialbeschaffenheit oder Verarbeitung auftreten. Soweit diese handelsüblich und für den Verwendungszweck unerheblich sind, stellen sie keinen Mangel dar.
§ 4 Rechte an Kundenvorlagen und unzulässige Inhalte
- Der Kunde versichert, dass er an sämtlichen bereitgestellten Motiven, Logos, Marken, Texten, Bildern, Fotografien, Schriftarten, Grafiken, Designs und sonstigen Inhalten über die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte und Nutzungsbefugnisse verfügt.
- Der Kunde räumt PRINTNERD die für Angebotserstellung, Datenaufbereitung, Produktion und Auftragsabwicklung erforderlichen Nutzungsrechte für Dauer und Umfang des jeweiligen Auftrags ein.
- PRINTNERD ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Kundenvorlagen umfassend auf mögliche Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter zu prüfen.
- Werden PRINTNERD wegen der vertragsgemäßen Verwendung von Kundenvorlagen Ansprüche Dritter entgegengehalten, hat der Kunde PRINTNERD von berechtigten Ansprüchen einschließlich erforderlicher und angemessener Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, soweit der Kunde die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat.
- Der Kunde hat PRINTNERD bei der Abwehr entsprechender Ansprüche angemessen zu unterstützen und erforderliche Informationen und Unterlagen bereitzustellen.
- PRINTNERD darf Aufträge ablehnen oder deren weitere Ausführung einstellen, wenn Inhalte offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen oder insbesondere volksverhetzende, extremistische, menschenverachtende, diskriminierende oder sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten.
- Bei begründeten Zweifeln an der Nutzungsberechtigung kann PRINTNERD vor Produktionsbeginn geeignete Nachweise verlangen und die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
Preise, Zahlung & Stornierung
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die ausgewiesenen Gesamtpreise einschließlich aller für die vereinbarte Leistung vorgesehenen Preisbestandteile. Versand-, Liefer-, Montage-, Express-, Sonderbeschaffungs- oder sonstige Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen oder vor ihrer Beauftragung vereinbart.
- Die im Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen sind maßgeblich. PRINTNERD kann insbesondere Vorauszahlung, Teilzahlung, Anzahlung mit Restzahlung, Zahlung bei Fertigstellung oder Zahlung auf Rechnung vereinbaren.
- Bei Neukunden kann PRINTNERD die vollständige oder teilweise Zahlung vor Beginn der Auftragsbearbeitung verlangen.
- Bei vereinbarter Voraus- oder Anzahlung ist PRINTNERD erst nach Zahlungseingang verpflichtet, auftragsbezogene Waren oder Materialien zu beschaffen und mit der Produktion zu beginnen.
- Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, beginnen Produktions- und
Lieferzeiten erst, wenn
- sämtliche erforderlichen Angaben und Daten vollständig vorliegen,
- eine erforderliche Produktionsfreigabe erteilt wurde und
- eine vereinbarte Voraus- oder Anzahlung eingegangen ist.
- Bestandskunden oder sonstigen Kunden kann PRINTNERD nach individueller Vereinbarung Zahlung auf Rechnung ermöglichen.
- Rechnungen sind, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
- Als Zahlungsmöglichkeiten können insbesondere Banküberweisung, Barzahlung bei Abholung, Kartenzahlung und PayPal angeboten werden. Welche Zahlungsmöglichkeiten verfügbar sind, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
- Nachträglich gewünschte Zusatzleistungen werden zusätzlich berechnet, sofern der Kunde über die Kosten informiert wurde und die Zusatzleistung beauftragt hat.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- PRINTNERD darf bei fälligen und nicht geleisteten Zahlungen die weitere Bearbeitung noch nicht vollständig ausgeführter Aufträge bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen aussetzen, soweit dies angemessen ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung aus dem betreffenden Auftrag Eigentum von PRINTNERD.
- Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bis zum vollständigen Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.
- Die gesetzlichen Rechte von PRINTNERD aus dem Eigentumsvorbehalt bleiben unberührt.
§ 7 Stornierung, Kündigung und Auftragsabbruch
- Nach Vertragsschluss ist eine vollständige oder teilweise Stornierung außerhalb gesetzlich bestehender Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte nur mit Zustimmung von PRINTNERD möglich. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer freiwilligen Stornierung besteht nicht.
- Stimmt PRINTNERD einer freiwilligen Stornierung zu, kann eine Handling- und Stornopauschale in Höhe von 30 % des von der Stornierung betroffenen Auftragswertes berechnet werden. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass PRINTNERD kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand beziehungsweise Schaden entstanden ist.
- Bereits speziell für den Auftrag angefertigte, individualisierte oder nicht anderweitig verwendbare Produktionsmittel und Materialien, insbesondere DTF-Transfers, Folienplots, Drucke, Schablonen oder vergleichbare Erzeugnisse, können zusätzlich entsprechend der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden, soweit diese nicht bereits durch die Pauschale abgegolten sind.
- Bereits erbrachte Grafik-, Gestaltungs-, Datenaufbereitungs-, Produktionsvorbereitungs- und sonstige Arbeitsleistungen können nach vereinbartem Preis oder tatsächlichem angemessenem Aufwand zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits durch die Pauschale abgegolten sind.
- Wurden bereits Fremdwaren, insbesondere Textilien oder sonstige auftragsbezogen beschaffte Produkte bestellt, kann PRINTNERD dem Kunden anbieten, diese gegen Erstattung der Warenkosten zuzüglich der Handling- und Stornopauschale zu übernehmen. Nach vollständiger Bezahlung werden die Waren herausgegeben.
- Kann PRINTNERD bereits beschaffte Ware ohne wirtschaftlichen Nachteil anderweitig verwenden oder an den Lieferanten zurückgeben, sind ersparte Beträge bei der Abrechnung zu berücksichtigen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
- Hat die eigentliche Produktion bereits begonnen, entscheidet PRINTNERD unter Berücksichtigung des Produktionsstandes, ob einer freiwilligen Stornierung noch zugestimmt werden kann. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Ist der Auftrag bereits vollständig vertragsgemäß ausgeführt, bleibt der vereinbarte Gesamtpreis geschuldet. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht nach, insbesondere bei Daten, Angaben, Freigaben oder vereinbarten Zahlungen, kann PRINTNERD eine angemessene Frist zur Nachholung setzen und nach deren erfolglosem Ablauf im gesetzlich zulässigen Umfang die weitere Leistung verweigern oder den Vertrag beenden.
- Eine starre Frist, nach deren Ablauf ein nicht weiterbearbeiteter Auftrag automatisch als beendet gilt, besteht nicht.
- Wird der Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund beendet oder kann der Auftrag aufgrund fehlender, vom Kunden zu vertretender Mitwirkung nicht fortgeführt werden, kann PRINTNERD bis dahin vertragsgemäß erbrachte Leistungen sowie tatsächlich entstandene, nicht mehr vermeidbare auftragsbezogene Kosten abrechnen.
- Im Rahmen einer freiwillig akzeptierten Stornierung macht PRINTNERD auf Grundlage dieser Regelung keinen darüber hinausgehenden pauschalen Anspruch auf entgangenen Gewinn geltend. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Produktion, Lieferung & Fremdwaren
§ 8 Produktionszeiten, Lieferung, Versand und Abholung
- Von PRINTNERD angegebene Produktions-, Fertigstellungs- und Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindliche voraussichtliche Zeitangaben, sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder bestätigt wurde.
- Angaben wie „ca. 7–10 Werktage“ oder vergleichbare Zeitangaben stellen keine verbindliche Fertigstellungs- oder Lieferzusage dar.
- Ein Fertigstellungs-, Abhol- oder Liefertermin gilt nur dann als verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder von PRINTNERD entsprechend bestätigt wurde.
- Produktions- und Lieferzeiten beginnen erst, wenn Zahlungsvoraussetzungen, erforderliche Daten und Informationen sowie eine gegebenenfalls erforderliche Produktionsfreigabe vollständig vorliegen.
- Verzögert sich dies aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, verschieben sich Produktions- und Lieferzeiten entsprechend.
- Nicht von PRINTNERD zu vertretende Verzögerungen, insbesondere verspätete oder ausgefallene Zulieferungen, unvorhersehbare Betriebs- oder Maschinenausfälle, Strom- oder Versorgungsausfälle, Streiks, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse, verlängern betroffene Leistungsfristen angemessen.
- PRINTNERD informiert den Kunden über erhebliche auftragsrelevante Verzögerungen, sobald deren Auswirkungen absehbar sind.
- Dauert ein nicht von PRINTNERD zu vertretendes Leistungshindernis erheblich an und ist ein Festhalten am noch nicht erfüllten Teil des Vertrages unzumutbar, bleiben gesetzliche Beendigungsrechte unberührt. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind abzurechnen.
- Benötigt der Kunde die Leistung zwingend zu einem bestimmten Termin, insbesondere für Veranstaltungen, Messen oder Aktionen, hat er PRINTNERD hierauf vor Vertragsschluss hinzuweisen. Verbindlich wird der Termin erst durch ausdrückliche Bestätigung von PRINTNERD.
- Expressproduktionen können nach Vereinbarung gegen einen zusätzlichen Expresszuschlag durchgeführt werden. Auch hierbei gilt ein Termin nur bei ausdrücklicher verbindlicher Bestätigung.
- Ist kein Versanddienstleister festgelegt, darf PRINTNERD einen geeigneten gängigen Versand- oder Transportdienstleister auswählen.
- Versand-, Verpackungs-, Liefer- oder sonstige Transportkosten trägt der Kunde, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Entstehen Teillieferungen allein aufgrund einer von PRINTNERD veranlassten Aufteilung, werden dadurch entstehende zusätzliche Versandkosten nicht mehrfach berechnet.
- Bei Unternehmern geht die Gefahr bei einem Versendungskauf im gesetzlich zulässigen Umfang mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister auf den Kunden über.
- Bei Verbrauchern geht die Gefahr grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über. Gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt.
- Erkennbare Transportschäden soll der Kunde nach Möglichkeit unmittelbar beim Transportdienstleister dokumentieren lassen und PRINTNERD zeitnah informieren. Gesetzliche Rechte werden durch eine unterlassene Dokumentation oder verspätete Meldung nicht eingeschränkt.
- Soweit für die Versandart eine Transportversicherung oder Haftung des Transportdienstleisters besteht, kann PRINTNERD erforderliche Ansprüche geltend machen und hierzu notwendige Informationen vom Kunden anfordern.
- Bei vereinbarter Abholung informiert PRINTNERD den Kunden über die Abholbereitschaft.
- Fertiggestellte Ware wird ab Mitteilung der Abholbereitschaft grundsätzlich 30 Kalendertage ohne zusätzliche Lagerkosten bereitgehalten.
- Wird Ware trotz Abholbereitschaft und angemessener Aufforderung nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeholt, kann PRINTNERD tatsächlich entstehende angemessene Lager- und Aufbewahrungskosten berechnen.
- Mit Eintritt eines gesetzlichen Annahmeverzugs richten sich Gefahrtragung und weitere Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Kundeneigene Waren und Fremdtextilien
- PRINTNERD bietet die Verarbeitung kundeneigener Waren, insbesondere kundeneigener Textilien, grundsätzlich an. Vorrangig erfolgt die Auftragsausführung jedoch mit von PRINTNERD beschafften Waren und Materialien.
- Ein Anspruch auf Annahme oder Bearbeitung kundeneigener Waren besteht nicht. PRINTNERD entscheidet im Einzelfall anhand von Material, Zustand, Verfahren und Verarbeitungsrisiko.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Waren für die gewünschte Verarbeitung grundsätzlich geeignet sind, insbesondere hinsichtlich Hitze, Druck, Klebstoffen, Transfermedien, Folien, Farben und sonstigen Einwirkungen.
- PRINTNERD schuldet grundsätzlich nur eine äußerliche und branchenübliche Prüfung. Eine weitergehende Material-, Labor- oder Eignungsprüfung muss ausdrücklich vereinbart werden.
- Insbesondere bei Kunstfasern, Polyestergeweben, Beschichtungen und vorbehandelten Materialien können Farbmigration, Durchbluten, Verfärbungen, Glanzstellen, Druckstellen, Verformungen, Ablösungen oder sonstige materialbedingte Reaktionen auftreten.
- Solche Reaktionen stellen keinen von PRINTNERD zu vertretenden Mangel dar, soweit sie auf einer vorher nicht erkennbaren Eigenschaft oder Unverträglichkeit der kundeneigenen Ware beruhen und fachgerecht gearbeitet wurde.
- Soweit technisch möglich und sinnvoll, darf PRINTNERD eine Probe oder Testpressung an möglichst unauffälliger Stelle durchführen. Daraus ergibt sich keine Garantie, dass andere Stellen oder weitere Artikel identisch reagieren.
- Zeigt sich eine Materialungeeignetheit oder ein erhöhtes Beschädigungsrisiko, darf PRINTNERD die Bearbeitung aussetzen oder abbrechen und das weitere Vorgehen abstimmen. Bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und Aufwendungen können abgerechnet werden.
- Der Kunde hat PRINTNERD auf bekannte Vorschäden, Materialfehler, besondere Beschichtungen, Vorbehandlungen oder sonstige relevante Eigenschaften hinzuweisen.
- PRINTNERD darf den Zustand kundeneigener Waren bei Annahme oder vor Produktionsbeginn, insbesondere durch Fotografien, dokumentieren.
- Für bereits bei Übergabe vorhandene Mängel, Beschädigungen, Verarbeitungsfehler, Materialfehler, Verfärbungen oder sonstige Eigenschaften der kundeneigenen Ware übernimmt PRINTNERD keine Verantwortung.
- Gleiches gilt für Schäden oder Veränderungen, die ausschließlich auf versteckten, bei branchenüblicher Prüfung nicht erkennbaren Materialfehlern oder Materialunverträglichkeiten beruhen, sofern PRINTNERD fachgerecht gearbeitet und den Schaden nicht zu vertreten hat.
- Wird eine kundeneigene Ware durch eine von PRINTNERD zu vertretende Pflichtverletzung beschädigt, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften und § 15. Maßgeblich ist der gesetzlich ersatzfähige Sachschaden unter Berücksichtigung insbesondere von Art, Alter, Zustand und Wert der Ware.
- Wird bei mehreren kundeneigenen Artikeln nur ein einzelner Artikel durch einen von PRINTNERD zu vertretenden Bearbeitungsfehler beschädigt, bezieht sich ein Ersatzanspruch grundsätzlich auf den tatsächlich betroffenen Artikel und weitere unmittelbar verursachte ersatzfähige Schäden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Bei kundeneigenen Waren kann PRINTNERD nicht gewährleisten, dass ein identischer oder vergleichbarer Ersatzartikel kurzfristig beschafft werden kann.
- Besonders hochwertige, seltene, schwer wiederbeschaffbare oder ideell wertvolle Gegenstände, insbesondere signierte Artikel, Sammlerstücke, Vintage-Kleidung oder Erinnerungsstücke, werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache angenommen.
- Der Kunde hat PRINTNERD vor Auftragserteilung auf einen außergewöhnlich hohen materiellen oder ideellen Wert hinzuweisen. PRINTNERD kann die Annahme ablehnen oder von einer gesonderten Vereinbarung abhängig machen.
§ 10 Mängelrechte, Reklamationen und Nacherfüllung
- Für Mängel der gelieferten Waren und erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit keine wirksame abweichende Regelung getroffen wird.
- Bei Verträgen über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen richtet sich die Nacherfüllung nach den gesetzlichen kaufrechtlichen Vorschriften. Dem Kunden stehen die gesetzlich vorgesehenen Rechte auf Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu. PRINTNERD kann die gewählte Art unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei unverhältnismäßigen Kosten, verweigern.
- Soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, kann PRINTNERD im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wählen, ob der Mangel beseitigt oder das Werk neu hergestellt wird.
- Betrifft ein Mangel nur einzelne Artikel einer Lieferung, beziehen sich die Mängelrechte grundsätzlich auf die mangelhaften Artikel, soweit dies zumutbar ist und der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
- Geringfügige technisch bedingte oder handelsübliche Abweichungen nach § 3 begründen keine Mängelansprüche.
- Abweichungen zwischen Bildschirmdarstellungen, digitalen Ansichten oder nicht ausdrücklich als farbverbindlich beziehungsweise maßstabsgetreu vereinbarten Darstellungen und dem Produktionsergebnis stellen keinen Mangel dar, soweit sie produktionsbedingt, handelsüblich und unerheblich sind.
- Vom Kunden in einer Produktionsfreigabe eindeutig erkennbare und freigegebene Eigenschaften können grundsätzlich nicht allein deshalb beanstandet werden, weil sie nachträglich nicht mehr seinen Vorstellungen entsprechen.
- Weicht die tatsächliche Produktion wesentlich von der verbindlich freigegebenen Gestaltung, Positionierung, Größe oder sonstigen vereinbarten Beschaffenheit ab, bleiben gesetzliche Mängelrechte unberührt.
- Der Kunde soll festgestellte Mängel möglichst zeitnah unter Angabe der Auftrags- oder Rechnungsdaten und einer Beschreibung mitteilen und, soweit sinnvoll, Fotos beifügen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch eine unterlassene oder verspätete freiwillige Meldung nicht eingeschränkt.
- Gegenüber Unternehmern gelten gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Kunde hat PRINTNERD beanstandete Ware auf Verlangen in angemessener Weise zur Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
- Soweit für die Prüfung zumutbar und erforderlich, soll der Kunde beanstandete Ware bis zur Klärung nicht weiter verändern, weiterverarbeiten oder so behandeln, dass die Mangelursache nicht mehr zuverlässig festgestellt werden kann.
- Schäden oder Veränderungen aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung mitgeteilter Pflege-, Wasch-, Verarbeitungs- oder Gebrauchshinweise stellen keinen von PRINTNERD zu vertretenden Mangel dar.
- Maßgeblich sind die für das jeweilige Produkt oder Druckverfahren von PRINTNERD beziehungsweise dem Hersteller mitgeteilten Pflege- und Verwendungshinweise.
- Für Schäden am Druck oder Produkt, die nach Übergabe durch nachträgliche Bearbeitung, Bedruckung, Beflockung, chemische Behandlung oder sonstige Veränderung durch den Kunden oder Dritte verursacht werden, haftet PRINTNERD nicht, soweit PRINTNERD diese Schäden nicht zu vertreten hat.
- PRINTNERD kann zur Prüfung einer Reklamation eine Rücksendung verlangen und hierfür insbesondere ein Rücksendeetikett oder eine andere geeignete Rücksendemöglichkeit zur Verfügung stellen.
- Ist die Reklamation berechtigt, trägt PRINTNERD die zur Nacherfüllung erforderlichen angemessenen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Hat der Kunde erforderliche angemessene Rücksendekosten zunächst selbst getragen, werden sie bei berechtigter Reklamation erstattet. Gesetzliche Vorschussansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt.
- Ergibt die Prüfung, dass kein von PRINTNERD zu vertretender Mangel vorliegt, besteht kein Anspruch auf Erstattung vom Kunden selbst veranlasster Rücksendekosten, soweit nichts anderes gilt.
- PRINTNERD ist Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie berechtigt verweigert, erfolgt sie nicht innerhalb angemessener Frist oder ist sie dem Kunden gesetzlich unzumutbar, stehen ihm die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.
Verbraucher & Widerruf
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
- Einzelheiten zu Voraussetzungen, Fristen, Ausübung und Folgen ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von PRINTNERD.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
- Hierzu können insbesondere individuell bedruckte, beschriftete, zugeschnittene, gestaltete oder anderweitig personalisierte Textilien, Printprodukte, Visitenkarten, Flyer, Aufkleber, Schilder, Banner oder vergleichbare kundenspezifische Erzeugnisse gehören.
- Der Ausschluss des Widerrufsrechts bei individualisierten Waren lässt die gesetzlichen Mängelrechte unberührt.
- Bei nicht individualisierten Standardwaren, insbesondere unbedruckten und unveränderten Textilien oder sonstigen Standardprodukten, bleibt ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht unberührt.
- Bei Dienstleistungen, für die ein Widerrufsrecht besteht, beginnt PRINTNERD vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Verlangt der Verbraucher ausdrücklich einen Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, können im Falle eines späteren Widerrufs für bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen die gesetzlich vorgesehenen Wertersatzansprüche entstehen.
- Das Widerrufsrecht bei einer entgeltlichen Dienstleistung kann nach vollständiger Erbringung vor Ablauf der regulären Widerrufsfrist erlöschen, wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.
- Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die erforderlichen Informationen und die Widerrufsbelehrung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Grafik, Nutzungsrechte & Referenzen
§ 12 Grafikleistungen, Entwürfe, Nutzungsrechte und Produktionsdaten
- Von PRINTNERD selbst erstellte Gestaltungen, Entwürfe, Layouts, Illustrationen, Grafiken, Reinzeichnungen und sonstige gestalterische Leistungen dürfen bis zur vollständigen Bezahlung nicht genutzt werden. Die bloße Vorlage zur Ansicht, Abstimmung oder Freigabe räumt keine weitergehenden Nutzungsrechte ein.
- Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an von PRINTNERD selbst geschaffenen und rechtlich geschützten Bestandteilen ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang, der zur Erreichung des konkret vereinbarten Vertragszwecks erforderlich ist, soweit nichts Weitergehendes vereinbart wurde.
- Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für andere Produkte, Projekte, Unternehmen oder Verwendungszwecke, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Herausgabe offener, editierbarer oder produktionstechnischer Dateien ist nicht Bestandteil einer Grafik-, Gestaltungs- oder Produktionsleistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies betrifft insbesondere offene Layout-, Vektor-, Produktions-, Arbeits-, Schneide- oder Plotdateien.
- PRINTNERD kann die Herausgabe solcher Daten gegen gesonderte Vergütung anbieten.
- Wird der Erwerb von Druck- oder Produktionsdaten einschließlich weitergehender Nutzungsrechte ausdrücklich vereinbart und vollständig vergütet, erhält der Kunde an den von PRINTNERD selbst geschaffenen und übertragbaren Bestandteilen die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Diese können insbesondere ausschließlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sowie für vereinbarte Nutzungsarten eingeräumt werden.
- Eine Übertragung des Urheberrechts selbst erfolgt nicht. Urheberpersönlichkeitsrechte und gesetzlich nicht übertragbare Rechte bleiben unberührt.
- Rechte Dritter, insbesondere an Logos, Marken, Fotografien, Schriftarten, Stockmedien, Grafiken oder sonstigen Bestandteilen, werden durch Herausgabe einer Produktionsdatei oder Einräumung von Nutzungsrechten nicht übertragen.
- Werden vom Kunden bereitgestellte Grafiken, Logos oder sonstige Inhalte von PRINTNERD nachgezeichnet, vektorisiert, freigestellt, angepasst, optimiert oder anderweitig aufbereitet, bleiben die Rechte am zugrunde liegenden Ausgangsmaterial beim jeweiligen Rechteinhaber.
- Die hierbei von PRINTNERD erstellten offenen Arbeits- und Produktionsdateien werden nicht automatisch überlassen. Ihre Herausgabe kann gesondert vereinbart und vergütet werden.
- Rein technische Bearbeitungen begründen nur insoweit eigene urheberrechtliche Rechte von PRINTNERD, wie die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Unabhängig davon besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Anspruch auf Herausgabe interner offener Arbeits- oder Produktionsdateien.
- PRINTNERD darf Druck-, Grafik- und Produktionsdaten nach Auftragsabschluss insbesondere für mögliche Wiederholungsaufträge aufbewahren. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung besteht nicht.
- PRINTNERD gewährleistet nicht, dass Auftragsdaten nach Abschluss für einen bestimmten Zeitraum verfügbar bleiben. Der Kunde ist für die dauerhafte Aufbewahrung der ihm überlassenen Daten selbst verantwortlich.
- Nicht beauftragte Entwürfe, Skizzen, Gestaltungsvorschläge und Konzepte dürfen ohne Zustimmung von PRINTNERD weder verwendet noch vervielfältigt, verändert, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder als Grundlage für eine anderweitige Umsetzung genutzt werden, soweit PRINTNERD entsprechende Rechte zustehen.
- Dies gilt auch, wenn ein auf Grundlage eines Angebots oder einer Anfrage vorgelegter Entwurf nicht beauftragt wird.
§ 13 Verwendung als Referenz
- PRINTNERD ist berechtigt, im Rahmen gewerblicher oder geschäftlicher Kundenaufträge angefertigte Produkte und Arbeitsergebnisse zu eigenen Referenz- und Werbezwecken zu dokumentieren und darzustellen, soweit keine entgegenstehenden Rechte, Geheimhaltungsinteressen oder sonstigen berechtigten Interessen des Kunden oder Dritter entgegenstehen.
- Die Referenznutzung kann insbesondere auf der Website, in sozialen Netzwerken, digitalen und gedruckten Portfolios sowie in eigenen Werbe- und Präsentationsmaterialien erfolgen.
- Soweit zur eindeutigen Darstellung eines geschäftlichen Referenzprojekts erforderlich, kann die Darstellung auch auf dem Produkt vorhandene Unternehmensnamen, Logos oder sonstige Kennzeichen des Kunden umfassen, soweit PRINTNERD hierzu berechtigt ist und nicht der Eindruck einer weitergehenden Partnerschaft oder Empfehlung erweckt wird.
- Der Kunde kann einer zukünftigen Referenznutzung widersprechen. Bereits rechtmäßig veröffentlichte Darstellungen werden nach einem solchen Widerspruch innerhalb angemessener Zeit aus von PRINTNERD unmittelbar kontrollierten Medien entfernt, soweit keine entgegenstehenden berechtigten Gründe bestehen.
- Private Aufträge sowie Arbeiten mit erkennbaren Personen, personenbezogenen Fotografien oder sonstigen besonders persönlichen Inhalten werden nur veröffentlicht, wenn die erforderliche Einwilligung beziehungsweise Berechtigung vorliegt.
- Eine Referenznutzung berechtigt PRINTNERD nicht zur Offenlegung vertraulicher Informationen oder sonstiger erkennbar nicht für eine öffentliche Darstellung bestimmter Inhalte.
Werbetechnik & Montage
§ 14 Werbetechnik, Montage und Fahrzeugbeschriftung
- Soweit vereinbart, führt PRINTNERD Montage-, Verklebungs-, Beschriftungs- und sonstige Werbetechnikleistungen auch beim Kunden oder an einem bestimmten Einsatzort durch. Hierzu gehören insbesondere Schilder- und Bannermontage, Folien- und sonstige Beschriftungen sowie Fahrzeugbeschriftungen.
- Erforderliche Aufmaße werden grundsätzlich durch PRINTNERD selbst durchgeführt, soweit die maßlichen Gegebenheiten für Herstellung oder Montage von Bedeutung sind.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass vorgesehene Flächen, Objekte und Fahrzeuge zum vereinbarten Termin zugänglich und für die Bearbeitung grundsätzlich geeignet sind.
- Der Kunde hat PRINTNERD auf ihm bekannte Besonderheiten hinzuweisen, insbesondere verdeckte Leitungen, Fassadendämmungen, besondere Wandaufbauten, empfindliche Oberflächen, Beschichtungen oder Vorschäden.
- Erforderliche behördliche, eigentumsrechtliche oder sonstige Zustimmungen und Genehmigungen sind vom Kunden rechtzeitig einzuholen, sofern deren Beschaffung nicht ausdrücklich von PRINTNERD übernommen wurde.
- Der Kunde hat zum vereinbarten Termin den erforderlichen Zugang zu Räumen, Flächen, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen sicherzustellen.
- Kann eine Vor-Ort-Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, kann PRINTNERD tatsächlich entstandene und angemessene Anfahrts-, Arbeits-, Warte- und sonstige Aufwendungen berechnen.
- Außenmontagen, Verklebungen und vergleichbare Arbeiten setzen geeignete Witterungs- und Umgebungsbedingungen voraus. Niederschlag, starke Feuchtigkeit, Wind, Frost, ungeeignete Temperaturen oder sonstige Bedingungen können die fachgerechte Ausführung verhindern.
- Ist eine Außenarbeit aufgrund ungeeigneter Bedingungen fachlich nicht vertretbar, darf PRINTNERD den Termin verschieben oder die Arbeiten unterbrechen. Eine dadurch verursachte angemessene Verschiebung stellt keinen von PRINTNERD zu vertretenden Verzug dar, sofern PRINTNERD die Umstände nicht zu vertreten hat.
- Bei Fahrzeugbeschriftungen ist das Fahrzeug in einem für die Verklebung geeigneten Zustand bereitzustellen. Die Flächen müssen insbesondere ausreichend gereinigt und frei von Schmutz, Fett, Wachs, Polituren, Versiegelungen, Keramikbeschichtungen und sonstigen haftungsmindernden Rückständen sein, soweit keine andere Vorbereitung vereinbart wurde.
- Der Kunde hat auf bekannte Nachlackierungen, Reparaturstellen, Rost, Lackschäden, Steinschläge, Beschädigungen, nachträglich lackierte Bauteile oder sonstige Besonderheiten hinzuweisen.
- PRINTNERD darf den Zustand eines Fahrzeugs oder einer Montagefläche vor Beginn der Arbeiten insbesondere fotografisch dokumentieren.
- Bei Entfernung von Folien oder Beschriftungen können insbesondere bei vorgeschädigten, nachlackierten, nicht fachgerecht lackierten, gealterten oder anderweitig beeinträchtigten Oberflächen Lack- oder Materialablösungen auftreten. Für Schäden, die ausschließlich hierauf beruhen, haftet PRINTNERD nicht, soweit fachgerecht gearbeitet wurde und PRINTNERD den Schaden nicht zu vertreten hat.
- Herstellerangaben zur Haltbarkeit von Folien oder Materialien sind grundsätzlich Erfahrungs- oder Richtwerte und keine Garantie von PRINTNERD für eine bestimmte Nutzungsdauer, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die tatsächliche Haltbarkeit kann insbesondere durch Untergrund, Lage, Witterung, UV-Strahlung, Temperatur, mechanische Belastung, Reinigung, Waschverfahren, Chemikalien und allgemeine Nutzung beeinflusst werden.
- Nach einer Fahrzeugbeschriftung oder Folierung darf das Fahrzeug grundsätzlich mindestens 48 Stunden nicht gewaschen oder mit Hochdruck-, Bürsten-, chemischen oder vergleichbaren Reinigungsverfahren behandelt werden. Weitergehende mitgeteilte Hersteller- oder Pflegehinweise sind zu beachten.
- Schäden oder Ablösungen aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflege- und Nutzungshinweise stellen keinen von PRINTNERD zu vertretenden Mangel dar.
- Die Entfernung oder Demontage vorhandener oder von PRINTNERD angebrachter Beschriftungen, Folierungen, Schilder oder sonstiger Werbetechnik wird als eigenständige Leistung angeboten. Sie ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart oder beauftragt wurde, und wird gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits ausdrücklich im Gesamtpreis enthalten ist.
- Soweit keine Befestigungsart vereinbart wurde, darf PRINTNERD eine nach fachlicher Einschätzung geeignete Befestigungs- oder Montagelösung auswählen.
- Zeigen sich während der Montage oder Bearbeitung nicht vorhersehbare Besonderheiten, die zusätzliche Leistungen oder Materialien erforderlich machen, informiert PRINTNERD den Kunden. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich erst nach Abstimmung ausgeführt.
- Wird die Fortsetzung aufgrund solcher Umstände fachlich unmöglich oder unvertretbar, darf PRINTNERD die Arbeiten bis zur Abstimmung des weiteren Vorgehens unterbrechen. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und Aufwendungen können abgerechnet werden.
Haftung & Schlussbestimmungen
§ 15 Haftung
- PRINTNERD haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von PRINTNERD, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- PRINTNERD haftet ebenfalls uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von PRINTNERD, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet PRINTNERD. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung sonstiger, nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen, soweit keine der vorstehenden Ausnahmen greift.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger zur Vertragserfüllung eingesetzter Personen.
- Hat der Kunde lediglich einen gewünschten Verwendungs- oder Veranstaltungstermin mitgeteilt, ohne dass dieser von PRINTNERD ausdrücklich als verbindlicher Fertigstellungs- oder Liefertermin bestätigt wurde, begründet allein dessen Überschreitung keine Haftung wegen verspäteter Leistung.
- Bei ausdrücklich verbindlich vereinbartem Fertigstellungs- oder Liefertermin richten sich die Rechte des Kunden bei Verzug nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen Haftungsregelungen.
- Soweit bei einfacher Fahrlässigkeit eine Haftung besteht, sind mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinn nur insoweit ersatzfähig, wie sie bei Vertragsschluss als typische und vorhersehbare Folge der Pflichtverletzung erkennbar waren.
- PRINTNERD haftet nicht für Verzögerungen, Übermittlungsfehler oder Ausfälle von Telekommunikations-, Internet-, E-Mail-, Messenger-, Hosting- oder sonstigen Kommunikationsdiensten, soweit diese außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereichs von PRINTNERD liegen und PRINTNERD sie nicht zu vertreten hat.
- Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Haftungsregelungen nicht eingeschränkt, soweit eine Einschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
- Für Ansprüche Dritter aufgrund von Kundenvorlagen gelten ergänzend die Regelungen des § 4.
§ 16 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Forderungsabtretung
- Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Gegenüber Verbrauchern richten sich die Möglichkeiten zur Aufrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann gegenüber PRINTNERD nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist.
- Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte, insbesondere wegen Mängelansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
- PRINTNERD darf Forderungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften an Dritte abtreten, insbesondere zur Zahlungsabwicklung oder Forderungseinziehung.
- Zahlungen werden entsprechend einer eindeutigen Zuordnung des Kunden auf den jeweiligen Auftrag oder die betreffende Forderung angerechnet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Tilgungsbestimmungen.
§ 17 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen PRINTNERD und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und das ohne die Rechtswahl anwendbar wäre.
- Gegenüber Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig und soweit sich aus der Natur oder der ausdrücklichen Vereinbarung der jeweiligen Leistung nichts anderes ergibt, Berlin Erfüllungsort. Für ausdrücklich vereinbarte Vor-Ort-, Montage- oder vergleichbare Leistungen bleibt der vereinbarte Leistungsort maßgeblich.
- Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt insbesondere in den gesetzlich vorgesehenen Fällen des § 38 ZPO. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen über die gerichtliche Zuständigkeit.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Weitere rechtliche Informationen
Stand: September 2026